Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Ergänzung um Telekommunikationsleistungen

In bestimmten Fällen wechselt die Schuldnerschaft für die Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger (§ 13b UStG). Das heißt: Der Leistungsempfänger führt die Umsatzsteuer auf den Umsatz ab und hat Anspruch auf den Vorsteuerabzug. Dies gilt auch für…