Biogasanlagen:

Biogasanlagen: In einem aktuellen Schreiben (Az. S 7210.1.1-4/1 St33 usti 242102) befasst sich das Bayerische Landesamt für Steuern mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von KWK-Bonus und Marktprämie. Demnach gilt für die Marktprämie: „Da kein konkretes Entgelt für den gelieferten Strom vorliegt, handelt es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss.“ Zum KWK-Bonus heißt es: „Es handelt sich um Entgelt von dritter Seite für die Stromlieferung.“ Das heißt, der KWK-Bonus ist umsatzsteuerbar und gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtig.