Zuordnung und Vorsteuerabzug: EuGH hat entschieden!

Ob und in welcher Höhe Sie als Unternehmer den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für einen unternehmerisch (mind. 10 %) und privat genutzten Gegenstand geltend machen können, hängt von der Zuordnung ab (vgl. 'usti'