Garantiezusagen

Garantiezusagen Garantiezusagen eines Kfz-Händlers sind eigenständige umsatzsteuerfreie Versicherungsleistungen (vgl. 'usti' 11/21). Hierdurch hat der Händler aus Eingangsleistungen, die die Garantiezusage betreffen, keinen Vorsteuerabzug. Dies sollte zwingend für Zusagen gelten, die nach dem 31.12.2021 erteilt werden. In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7163/19/10001 :001 usti 222106) verlängert das BMF die Frist auf den 31.12.2022.