Online-Klavierkurse

Online-Klavierkurse In einem aktuellen Urteil (Az. 5 K 3185/19 usti 192105) entschied das Finanzgericht Münster über den ermäßigten Steuersatz für Umsätze aus Klavierkursen per Video, Online-Klavierkurs-Webinare und Online-Tastentrainings. Den Richtern zufolge ist eine Steuerermäßigung für diese Leistungen ausgeschlossen. Weder liegt eine Übertragung des Urheberrechts nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG vor (auch nicht bei selbst komponierten Lehrstücken) noch eine Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG). Den Schülern ging es nicht um den Hörgenuss, sondern um das Erlernen des Klavierspiels. Eine Revision wurde nicht zugelassen.