Land- und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirtschaft: Die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze sind privilegiert (§ 24 UStG). So wird die Umsatzsteuer für die meisten landwirtschaftlichen Umsätze auf 10,7 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt. Im Gegenzug werden Vorsteuerbeträge pauschal in der gleichen Höhe anerkannt (vgl. 'usti' 25/18). Doch hat auch ein landwirtschaftlicher Betrieb aus dem Ausland Anspruch auf die deutsche Durchschnittssatzbesteuerung? In einem aktuellen Urteil (Az. 14 K 2639/19 usti 192104) meint das Finanzgericht München ja. Es geht um eine Landwirtin aus Österreich, die auf einem Wochenmarkt in Deutschland Produkte aus eigener Ziegenhaltung verkauft. Dem EU-Recht lasse sich keine Beschränkung auf im Inland ansässige Landwirte entnehmen, so die Richter. Damit scheide auch eine Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs (aufgrund des Verbringens) aus.