Seminare und Vorträge für Unternehmer: BMF zum Leistungsort

Nach § 3a UStG gilt eine Dienstleistung, die ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt, allgemein dort als erbracht, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Eine Ausnahme gilt unter anderem für die…