Realteilung und Umsatzsteuer

Realteilung und Umsatzsteuer Lösen die Mitunternehmer einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) ihre Gesellschaft auf und teilen sie die einzelnen Wirtschaftsgüter untereinander auf, liegt steuerlich eine Realteilung vor. In einem aktuellen Urteil entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 3 K 5/21 usti 162104) über die umsatzsteuerliche Behandlung einer Realteilung. Umstritten war, ob einer Realteilung ein umsatzsteuerbarer entgeltlicher Leistungsaustausch zugrunde liegt. Die Richter sagen nein. So bewirke die Auseinandersetzung der Gesellschafter im Wege der Realteilung, „dass die vormalige Gesellschaft und damit auch die Gesellschaftsanteile nicht mehr fortbestehen“. Das heißt: „Der Wegfall der Gesellschaftsanteile ist Folge der Realteilung; eine entgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen findet in einem derartigen Fall nicht statt.“ Die Übertragung von Gesellschaftsvermögen im Rahmen der Realteilung ist also nicht umsatzsteuerbar. Das Gericht ließ aber die Revision zu, so dass nun der BFH abschließend entscheiden muss. Dort liegt der Fall unter dem Az. V R 3/21.