Covid-Erleichterungen

Covid-Erleichterungen: Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind nach § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerfrei, sofern sie von einer begünstigten Einrichtung erbracht werden. Einem aktuellen BMF-Schreiben (Az. III C 3 – S 7130/20/10005 :015 usti 142106) zufolge sind darunter auch Leistungen zu fassen, „die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben“, stehen. Dies gilt für 2021 und 2022.