Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Im März hatte der Gesetzgeber die Gewährung des ermäßigten USt-Satzes in Höhe von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 30.6.2021 hinaus bis zum 31.12.2022 verlängert. Entsprechend verlängert das BMF nun in einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7030/ 20/10006 :006 usti 122105) die Anwendung des zugehörigen BMF-Schreibens vom 2.7.2020 ( usti 152004) bis zum 31.12.2022.