Ausbildung zum Kräuterpädagogen

Ausbildung zum Kräuterpädagogen Einem aktuellen Urteil (Az. 5 K 1112/18 usti 112105) des Finanzgerichts Köln zufolge ist ein Qualifizierungslehrgang zum Kräuterpädagogen nicht als dem Schul- und Bildungszweck dienende (Unterrichts-)Leistung nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei. Den Richtern fehlt es im konkreten Fall an der amtlichen Bescheinigung (keine Schule) und an der Selbständigkeit des Lehrers. Das wird nicht das letzte Wort sein. Der Fall ist anhängig vor dem BFH unter dem Az. V R 39/20.