Amazon & Co.:
Amazon & Co.: Ab dem 1.7.2021 gelten elektronische Plattformbetreiber wie Amazon bei bestimmten Lieferungen umsatzsteuerlich selbst als Lieferanten (vgl. 'usti' 02/21). So weit sie selbst (fingiert) liefern, haften sie aber nicht mehr (§ 25e UStG neu). In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 5 – S 7420/19/10002 :013 usti 092105) befasst sich das BMF ausführlich mit der neuen Haftung für Umsatzsteuer beim Handel über das Internet.
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