Schulkantine: Lieferung oder Dienstleistung?

Noch voraussichtlich bis zum 31.12.2022 dürfen Gastronomiebetriebe ihre Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit 7 % anstatt mit 19 % Umsatzsteuer berechnen (vgl. 'usti' 10/20). Getränke sind ausgenommen. Ab dem 1.1.2023 heißt es dann…