Sachspenden

Sachspenden In 'usti' 05/21 berichteten wir über Einzelhändler, die durch die Corona-Zwangsschließungen auf Bergen unverkäuflicher Ware sitzen. Sie können sie nicht spenden oder verschenken, weil dies zu einer Belastung mit Umsatzsteuer führen würde. Beachten Sie: In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7109/19/10002 :001 usti 062104) hat das BMF ein Einsehen und ermöglicht eine Billigkeitsregel: „Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Coronakrise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet“, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: „Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.“ Geht also doch!