Befristete Umsatzsteuersatzsenkung: Nebenkosten zur Vermietung
Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 galten geringere Umsatzsteuersätze (vgl. 'usti' 24/20). Der Normalsatz war 16 % (anstatt 19 %), der ermäßigte Steuersatz betrug 5 % (anstatt 7 %). Klar ist, diese Maßnahme hat zu einem erheblichen Bürokratieaufwand geführt – und das tut sie weiter. Denn zu Beginn eines Jahres stehen bei ...
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