Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung Bei der Gewinnermittlung durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG sind vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge keine durchlaufenden Posten, sondern in die Gewinnermittlung einzubeziehende Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Dies stellt der BFH in einem aktuellen Beschluss (Az. VIII B 54/20 usti 042103) klar. Damit bestätigt er die bisherige (eigentlich unstrittige) Praxis.