Reiseleistungen II

Reiseleistungen II Mit seinem Ausschluss von Unternehmen als Leistungsempfänger und der Anwendung der Sonderregel für Reiseleistungen für Gruppen von Leistungen verstößt Österreich gegen geltendes EU-Recht. Das hat der EuGH in einem aktuellen Urteil (Az. C-787/19 usti 032105) entschieden. Deutschland hat sein Recht für Umsätze, die nach dem 31.12.2021 bewirkt werden, angepasst (vgl. 'usti' 15/20).