Reiseleistungen I

Reiseleistungen I Bei einer Reiseleistung unterliegt nach § 25 UStG nur die Marge aus dem Betrag, den der Leistungsempfänger zahlt, abzüglich des Betrags, den der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet, der Umsatzsteuer (vgl. 'usti' 15/20). In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7419/19/10002 :004 usti 032104) meint das BMF: „§ 25 UStG ist bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar.“ Ohne Margenbesteuerung ist jeder einzelne Reisebestandteil gesondert zu betrachten. Diese Einschränkung ergibt sich nicht aus dem UStG. Allerdings verweist Art. 307 MwStSystRL darauf, dass die Reiseleistung „in dem Mitgliedstaat besteuert“ wird, in dem der leistende Unternehmer seinen Sitz hat.