Öffentlich-rechtliche Tätigkeiten
Öffentlich-rechtliche Tätigkeiten Verwendet eine Stadt ihren Marktplatz sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke, kann sie diesen nicht in vollem Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zuordnen und ist deshalb nur anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies entschied der BFH 2017 (vgl. 'usti' 25/17). In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7300/19/10002 :002 usti 022103) übernimmt das BMF nun diesen Grundsatz und passt den USt-Anwendungserlass an. Demnach entfällt der Vorsteuerabzug auch, falls die Gemeinde eine Kurabgabe erhebt.
Schaubilder
Unsere exklusiven 'umsatzsteuer intern'-Schaubilder, sollen Ihnen als Praktiker das Umsatzsteuer-Leben erleichtern. Sämtliche Schaubilder werden kontinuierlich an die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung angepasst. Bei Bedarf gibt es für unterschiedliche Veranlagungszeiträume unterschiedliche Fassungen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Stichwortverzeichnisse
Hier können Sie die Stichwortverzeichnisse der letzten Jahre abrufen.