Rechnungen: Berichtigung als rückwirkendes Ereignis

Nichts war im Umsatzsteuerrecht ungerechter geregelt als der Vorsteuerabzug bei einer fehlerhaften Rechnung. Denn der Unternehmer durfte die Rechnung nicht rückwirkend berichtigen, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft. Hierdurch war es häufig zu…