Covid-19-Impfstoffe
Covid-19-Impfstoffe Der Rat der EU macht den Weg frei für eine Umsatzsteuerfreiheit des Covid-19-Impfstoffs, des entsprechenden Test-Kits sowie der damit eng verbundenen Leistungen. Damit hängt es nun vom jeweiligen EU-Staat ab, ob er die Umsatzsteuerfreiheit für diesen Impfstoff gewährt. Alternativ ist die Anwendung des ermäßigten oder des vollen Umsatzsteuersatzes möglich. Die umsatzsteuerliche Begünstigung betrifft allerdings nur Covid-19-Impfstoffe, die von der EU-Kommission oder von EU-Staaten zugelassen wurden und Test-Kits, die die Rechtsvorschriften der EU einhalten.
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