Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze
Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze In einem aktuellen Schreiben (III C 2 – S 7030/20/10009 :016 usti 232006) ergänzt das BMF das Schreiben vom 30.6.2020 zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020. In der Ergänzung geht es vornehmlich um die Rückkehr zur alten Höhe, die ab dem 1.1.2021 greift. Auch klären die Beamten einige bislang noch offene Fragen (z. B. zu den Zeitungsabonnements und zur Differenzbesteuerung). Mehr dazu folgt in der kommenden 'usti'-Ausgabe.
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