Fährleistungen:
Fährleistungen: Nach Inkrafttreten des zum 1. Januar 2020 geänderten § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG kommt eine Steuersatzermäßigung nur noch für die Beförderung von Personen zur Anwendung. Die Beförderung des Gepäcks einschließlich des mitgeführten Fahrzeugs kann jedoch als Nebenleistung begünstigt werden. Dies bestätigt in einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7244/20/10001 :002 usti 212003) das Bundesfinanzministerium. So heißt es: „Nebenleistungen zur Personenbeförderung ist auch der Transport von Personenkraftwagen, Krafträdern und anderen Fahrzeugen. Dies gilt nicht, wenn der Schwerpunkt der Fährleistung, wie z. B. beim Transport von Lkw, die Güterbeförderung ist.“
Schaubilder
Unsere exklusiven 'umsatzsteuer intern'-Schaubilder, sollen Ihnen als Praktiker das Umsatzsteuer-Leben erleichtern. Sämtliche Schaubilder werden kontinuierlich an die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung angepasst. Bei Bedarf gibt es für unterschiedliche Veranlagungszeiträume unterschiedliche Fassungen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Stichwortverzeichnisse
Hier können Sie die Stichwortverzeichnisse der letzten Jahre abrufen.