Personenbeförderungen

Personenbeförderungen In einem aktuellen Merkblatt ( usti 192005) befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in Deutschland zugelassen sind. Konkret wird unterschieden zwischen Fahrten, bei denen eine Drittlandsgrenze überquert wird und Fahrten ohne Drittlandsgrenzen-Überquerung. Im Ausland ansässige Unternehmer haben die Personenbeförderung im Regelfall vor der erstmaligen Ausführung derartiger Umsätze anzuzeigen. Darüber hinaus hat der Busfahrer eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Bescheinigung mit sich zu führen und auf Verlangen den Zollbehörden vorzulegen.