Jahrmärkte, Kirmes & Co.: Ermäßigter Steuersatz

Umsätze aus Zirkusvorführungen und der Tätigkeit als Schausteller (i. d. R. aus Eintrittskarten) werden laut Gesetz ermäßigt mit 7 % besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 7d UStG). Schausteller kann auch sein, wer die Umsätze im eigenen Namen mit Hilfe seiner…