Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen In einem aktuellen Schreiben (Az. IV A 4 – S 1547/19/10001 :001 usti 182008) veröffentlicht das BMF die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben in der Gastronomie- und Lebensmittelbranche. Mit dabei berücksichtigt ist der ermäßigte Steuersatz, der für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachte Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen gilt.