Personenbeförderung

Personenbeförderung Das Niedersächsische FG folgt in einem aktuellen Urteil (Az. 11 K 236/17 usti 182006) den Vorgaben des BFH und bestätigt, Personenbeförderungen auf einer autofreien Insel mit Pferdefuhrwerken entsprechen wegen eines faktischen Kontrahierungszwangs des Unternehmers mit seinem Kunden eher dem Leitbild eines Taxiverkehrs. Damit unterliegen die Leistungen, wie der BFH Anfang des Jahres klarstellte (vgl. 'usti' 02/20), dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG.