Fehlerhafte Rechnungen: Keine EuGH-Vorlage

Nichts war im deutschen Umsatzsteuerrecht ungerechter geregelt als der Vorsteuerabzug bei einer fehlerhaften Rechnung. Denn der Unternehmer durfte die Rechnung nicht rückwirkend berichtigen, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft. Hierdurch war es…