Fehlerhafte Rechnungen: Keine EuGH-Vorlage
Nichts war im deutschen Umsatzsteuerrecht ungerechter geregelt als der Vorsteuerabzug bei einer fehlerhaften Rechnung. Denn der Unternehmer durfte die Rechnung nicht rückwirkend berichtigen, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft. Hierdurch war es häufig zu beträchtlichen Zinszahlungen gekommen. Dann aber kam der EuGH (vgl. 'usti' 19/16). Und ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur