Bootsliegeplätze: Steuerpflichtige Vermietung

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung Fremder bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingplätzen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Heiß umstritten…