Ausfuhrlieferung: Betrug im Drittland unschädlich!
Noch vor Kurzem (vgl. 'usti' 14/20) fühlte sich das Bundesfinanzministerium bemüßigt, in einem Schreiben die Bedingungen für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung in ein Drittland zu setzen. Selbstbewusst stellten die Beamten fest: Beteiligung am Steuerbetrug im Drittstaat geht gar nicht. Dem Lieferanten sei sofort die Steuerfreiheit ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur