Reiseleistungen

Reiseleistungen In 'usti' 15/20 berichteten wir, ab dem 1.1.2022 werde es zu Änderungen bei den Reiseleistungen kommen. Bitte beachten Sie, dass bezüglich der Anwendungsregel jedoch wie folgt zu unterscheiden ist: § 25 Abs. 3 UStG (Aufhebung der Gruppenregelung) gilt für Umsätze, die nach dem 31.12.2021 erbracht werden (§ 27 Abs. 26 UStG). Die Änderung bezüglich der Reiseleistungen an Unternehmer gilt ab dem 18.12.2019. Wir werden unser Schaubild in Kürze entsprechend anpassen.