Ort einer Dienstleistung: Grundstücksleistungen

Eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (und nicht dort, wo der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger ansässig ist). Dies gilt für die…