Restaurationsdienstleistungen
Restaurationsdienstleistungen Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 dürfen Restaurants und Gaststätten bei der Abgabe von Speisen zum Verzehr vor Ort vom ermäßigten Umsatzsteuersatz (derzeit 5 %) ausgehen (vgl. 'usti' 10/20). Für Getränke gilt leider weiterhin der volle Umsatzsteuersatz (derzeit 16 %). Hier stellt sich die Frage, wie der Pauschalpreis für ein Buffet inklusive Essen und Getränke aufzuteilen ist. Laut einem aktuellen BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S 7030/20/10006 :006 usti 152004) kann der Wirt den auf die Getränke entfallenden Entgeltanteil „mit 30 % des Pauschalpreises“ ansetzen. Darüber hinaus kann das Business-Package bzw. die Servicepauschale für voll besteuerte Leistungen bei einer Hotelübernachtung nunmehr mit 15 % des Pauschalpreises angesetzt werden.
Schaubilder
Unsere exklusiven 'umsatzsteuer intern'-Schaubilder, sollen Ihnen als Praktiker das Umsatzsteuer-Leben erleichtern. Sämtliche Schaubilder werden kontinuierlich an die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung angepasst. Bei Bedarf gibt es für unterschiedliche Veranlagungszeiträume unterschiedliche Fassungen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Stichwortverzeichnisse
Hier können Sie die Stichwortverzeichnisse der letzten Jahre abrufen.