Restaurationsdienstleistungen

Restaurationsdienstleistungen Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 dürfen Restaurants und Gaststätten bei der Abgabe von Speisen zum Verzehr vor Ort vom ermäßigten Umsatzsteuersatz (derzeit 5 %) ausgehen (vgl. 'usti' 10/20). Für Getränke gilt leider weiterhin der volle Umsatzsteuersatz (derzeit 16 %). Hier stellt sich die Frage, wie der Pauschalpreis für ein Buffet inklusive Essen und Getränke aufzuteilen ist. Laut einem aktuellen BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S 7030/20/10006 :006 usti 152004) kann der Wirt den auf die Getränke entfallenden Entgeltanteil „mit 30 % des Pauschalpreises“ ansetzen. Darüber hinaus kann das Business-Package bzw. die Servicepauschale für voll besteuerte Leistungen bei einer Hotelübernachtung nunmehr mit 15 % des Pauschalpreises angesetzt werden.