Umsatzsteuerkarussell: Unschuldig unter Verdacht
Selbst wenn Sie als Leistungsempfänger guten Gewissens von einer korrekten Rechnung ausgehen dürfen, ist der Vorsteuerabzug nicht sicher. Dies gilt vor allem, falls in der Lieferkette ein anderer Unternehmer in einen Betrug verwickelt ist. Laut BFH-Rechtsprechung (vgl. 'usti' 20/15) scheitert ein Abzug, sobald aufgrund objektiver Umstände ...
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