Vermietung: Verzicht auf Steuerfreiheit
Normalerweise ist die Vermietung von Grundstücken und Immobilien umsatzsteuerfrei, solange sie nicht kurzfristig zur Beherbergung erfolgt (§ 4 Nr. 12 UStG). Diese Steuerfreiheit wird allerdings mit dem Nachteil eines nicht möglichen Vorsteuerabzugs erkauft. Die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für Arbeiten an der Immobilie verpufft. ...
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