Subventionen: Entgelt von dritter Seite

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist für gewöhnlich das gezahlte Entgelt. Dazu gehört auch, was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG). Laut EU-Recht (Art. 73 MwStSystRL)…