Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen

Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen Zur Bekämpfung des Coronavirus befreit die Europäische Kommission die Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern in die EU für einen Zeitraum von sechs Monaten von Zöllen und Mehrwertsteuer (Beschluss vom 3.4.2020 usti 092007). Dieser Zeitraum kann noch verlängert werden.