Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Wechsel der Steuerschuldnerschaft Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurde die Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ausgeweitet. Nunmehr ist auch bei der Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten an Unternehmer der Leistungsempfänger Steuerschuldner. In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7279/19/10003 :002 usti 082006) passt das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend an und legt eine Übergangsregel fest.