Übertragung des Urheberrechts: Auf elektronischem Weg

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG wird „die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben“, mit 7 % besteuert. Gemeint ist das Recht auf urheberrechtliche Verwertung, also z. B. die Aufnahme,…