USt-Vorauszahlungen: Klartext zur Zehn-Tages-Frist

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind prinzipiell am 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (Monat oder Quartal) fällig (§ 18 Abs. 1 Satz 4 UStG). Damit gehören sie zu den wiederkehrenden Zahlungen. Diese Zuordnung hat ertragsteuerliche…