Grenzüberschreitende Beförderung: Der Unterfrachtführer

Ausfuhrlieferungen, die das Gebiet der EU verlassen, sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 1a UStG). Gegenstände (und Dienstleistungen) sollen grundsätzlich an ihrem Bestimmungsort (dort, wo der Verbrauch erfolgt) besteuert werden. Ergänzt wird diese…