Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen Das BMF plant, Betriebe, die durch die aktuelle Corona-Krise besonders betroffen sind, zu entlasten. Dies teilt das Finanzministerium Baden-Württemberg aktuell mit. So sollen bereits fällige Steuerzahlungen auf Antrag gestundet werden. Auch werde überlegt, Säumniszuschläge zu erlassen, und Vollstreckungen ohne Zuschläge aufzuschieben. Weitere kurzfristige Maßnahmen, die die Umsatzsteuer betreffen, dürften aber nicht möglich sein. Da steht das EU-Recht davor.
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