E-Fahrzeuge: Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Ertragsteuerlich können Unternehmer die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1 % des Brutto-Listenpreises als zu versteuernde Einnahme ansetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).…