Rechnung

Rechnung Innerhalb einer Organschaft erbrachte Leistungen sind umsatzsteuerlich irrelevant. Sind zwei Unternehmen irrtümlich von einer fehlenden Organschaft ausgegangen und haben sie deshalb ihre Leistungen mit Umsatzsteuer abgerechnet, schulden sie dennoch keinen unrichtigen Steuerbetrag nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG. Für den BFH sind diese Abrechnungen in einem aktuellen Urteil (siehe oben Text zur Organschaft) „keine tauglichen Rechnungen i. S. des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG“.