Organschaft

Organschaft Die für die wirtschaftliche Eingliederung erforderliche Verflechtung der Unternehmensbereiche von Organträger und Organgesellschaft kann auf entgeltlichen Leistungen des Mehrheitsgesellschafters (Organträgers) gegenüber der Organgesellschaft beruhen, sofern diesen für das Unternehmen der Organgesellschaft mehr als nur unwesentliche (geringfügige) Bedeutung zukommt (vgl. 'usti' 03/20). Diese Voraussetzung ist einem aktuellen BFH-Urteil (Az. XI R 39/17 usti 042005) zufolge erfüllt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH Rechtsanwalts-Dienstleistungen von ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer, einem Rechtsanwalt, bezieht.