Güterbeförderung

Güterbeförderung Die grenzüberschreitende Beförderung von Gegenständen ist umsatzsteuerfrei, sofern sich diese Leistung unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr aus dem EU-Gebiet bezieht (§ 4 Nr. 3a UStG). Dem EuGH zufolge (Az. C-288/16) kommt diese Steuerbefreiung nicht zur Anwendung, wenn die Beförderungsleistung nicht unmittelbar an den Versender oder Empfänger der Gegenstände geleistet wird. In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7156/19/10002 :001 usti 042007) ändert das Bundesfinanzministerium den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend.