Geschäftsveräußerung im Ganzen

Geschäftsveräußerung im Ganzen Die Inhaberschaft von Anteilen an einer GmbH reicht für sich genommen nicht aus, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Veräußerin fortführen zu können. Dies erläutert der BFH in einem aktuellen Urteil (Az. XI R 33/18 usti 042006). Damit kann die Veräußerung von Anteilen an einer GmbH grundsätzlich nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen führen. Etwas anders gilt jedoch, falls 100 % der Anteile an der GmbH veräußert werden. Eine solcher Verkauf verkörpert die für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen erforderliche Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens.