Reiseleistungen
Reiseleistungen Mit dem 'Jahressteuergesetz 2019' hat der Gesetzgeber auch Änderungen bei den Reiseleistungen vorgenommen. Demnach ist eine Margenbesteuerung auch bei Leistungen an Unternehmer möglich. Eine Zusammenfassung von Gruppen von Leistungen ist hingegen nicht mehr zulässig. In 'usti' 24/19 berichteten wir, die Änderungen treten am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. Das stimmt nicht. Die neuen Grundsätze sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 bewirkt werden (§ 27 Abs. 26 UStG). Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
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